Beschluss: Verfasste Studierendenschaft

Version: "Bayerischer_Forderungskatalog"

1 Wir fordern die Einführung einer verfassten
2 Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft der
3 Hochschule. Alle Studierenden einer Hochschule sind
4 Mitglieder. Sie muss dabei die Form einer Zwangskörperschaft
5 mit Rechtspersönlichkeit, hochschulpolitischem
6 allgemeinpolitischem Mandat, Finanz-, Beitrags- und
7 Satzungshoheit haben. Insbesondere darf der Gesetzgeber die
8 Satzungsautonomie nicht durch gesetzliche Vorgaben, z. B.
9 bezüglich bestimmter Organe und Verfahren, einschränken. Wir
10 fordern, dass die Satzung für ihre Wirksamkeit nur der
11 hochschulinternen Veröffentlichung bedarf. Dieser Punkt
12 wurde nicht diskutiert. Ministerium und Hochschule dürfen
13 keine Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft haben.
14 Anmerkungen: Mit den genannten Änderungen wollen wir die
15 Formulierungen des AStA München übernehmen, bitte ergänzen!
16 Wir fordern eine Teilkörperschaft, da die Vorteile
17 überwiegen: Die Hochschule muss z.B. Räume zur Verfügung
18 stellen und haftet. Außerdem wollen wir uns als Teil der
19 Hochschule sehen. Eine Vollkörperschaft bringt kaum weitere
20 Vorteile.
21 Beitragshoheit: Einzelne Studierendenschaften entscheiden
22 selber ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben.
23 Eine Rechtsaufsicht ist unerlässlich. Sie beinhaltet keine
24 Bewertung der Zweckmäßigkeit des Handelns sondern erstreckt
25 sich nur auf die Einhaltung von Recht und Gesetz.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Wir fordern die Einführung einer verfassten
2 Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft der
3 Hochschule. Alle Studierenden einer Hochschule sind
4 Mitglieder. Sie muss dabei die Form einer
5 Zwangskörperschaft mit Rechtspersönlichkeit,
6 hochschulpolitischem allgemeinpolitischem Mandat, Finanz-,
7 Beitrags- und Satzungshoheit haben. Insbesondere darf der
8 Gesetzgeber die Satzungsautonomie nicht durch gesetzliche
9 Vorgaben, z. B. bezüglich bestimmter Organe und Verfahren,
10 einschränken. Wir fordern, dass die Satzung für ihre
11 Wirksamkeit nur der hochschulinternen Veröffentlichung
12 bedarf. Dieser Punkt wurde nicht diskutiert. Ministerium
13 und Hochschule dürfen keine Rechtsaufsicht über die
14 Studierendenschaft haben.
15 Anmerkungen: Mit den genannten Änderungen wollen wir die
16 Formulierungen des AStA München übernehmen, bitte ergänzen!
17 Wir fordern eine Teilkörperschaft, da die Vorteile
18 überwiegen: Die Hochschule muss z.B. Räume zur Verfügung
19 stellen und haftet. Außerdem wollen wir uns als Teil der
20 Hochschule sehen. Eine Vollkörperschaft bringt kaum weitere
21 Vorteile.
22 Beitragshoheit: Einzelne Studierendenschaften entscheiden
23 selber ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben.
24 Eine Rechtsaufsicht ist unerlässlich. Sie beinhaltet keine
25 Bewertung der Zweckmäßigkeit des Handelns sondern erstreckt
26 sich nur auf die Einhaltung von Recht und Gesetz.
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Vorschlag

Bayerischer Forderungskatalog

Die Besetzenden der bayerischen Universitäten und Hochschulen haben sich im Bayerischen Bildungsplenum (BBP) zusammengeschlossen, um ihren Forderungen an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger - insbesondere das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Gehör zu verschaffen.

Wir formulieren eine konkrete Utopie einer Erziehung zur Mündigkeit und der Realisierung dieser Vorstellung durch Bildung:

Für eine freie, aufgeklärte Gesellschaft, welche das Ideal vom selbstbestimmten Leben anstrebt, in der jedes Individuum sein vorhandenes Potential bewusst entfalten kann, bedarf es einer uneingeschränkten Bildung. Ein Potential, das sich im Prozess der persönlichen Entfaltung realisiert und zur Mündigkeit des Menschen in einer solidarischen Gesellschaft führt. Bildung ist das Moment, in dem sich die vorhandenen sozialen Ungleichheiten ausgleichen können. Die so verstandene Bildung ist ein unveräußerliches bedingungsloses Menschenrecht.

Die Aufgabe der Wissenschaft liegt deshalb in der verantwortungsvollen Bewahrung, Erweiterung, Förderung, Reflexion und Korrektur der Gesellschaft. Dies bedeutet immer auch Kritik der bestehenden Verhältnisse, eine Verpflichtung zum Widerspruch und Widerstand, um ihre notwendige Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Universität soll daher ein Ort sein, an dem autonome Individuen und Weltbürger in der kritischen Auseinandersetzung mit Wissensbeständen hervorgebracht werden oder genauer gesagt, sich selbst hervorbringen. Das ist nur in einem zweckneutralen, nicht instrumentell ausgerichteten Studium möglich. Die konkreten Vermittlung von beruflich anwendbaren Kompetenzen sollte dem untergeordnet sein. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die zeitliche, finanzielle und ideologische Unabhängigkeit gesellschaftlich sowie staatlich garantiert ist. Als Voraussetzung einer tatsächlichen, sich ihrer selbst bewussten Demokratie ist dieser Anspruch unerlässlich!

Die gravierenden Missstände im Bildungssystem, wie die fortschreitende Ökonomisierung, hohe soziale Selektivität und mangelnde studentische Mitbestimmung haben die Studierenden an vielen Hochschulen gezwungen, nach Jahren des Protests ohne befriedigende Ergebnisse ihrem Unmut durch Besetzungen Ausdruck zu verleihen, da andere Wege zur Verbesserung ihrer Lage durch ein eklatantes Defizit an demokratischer Partizipation an den Hochschulen verwehrt sind. Nur durch diese radikale Aktionsform war es überhaupt möglich, den längst überfälligen umfassenden gesellschaftlichen Dialog über freie Bildung und deren Funktion anzustoßen und stärker in den Fokus einer allgemeinen Öffentlichkeit zu rücken.

In diesem Sinne haben die nachfolgend formulierten Forderungen das Ziel, soziale Gerechtigkeit an den Hochschulen wiederherzustellen, freie Bildung von selbstbestimmten Individuen zu ermöglichen und die längst überfällige Demokratisierung der Hochschulen durchzusetzen.

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

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  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.